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Grabinschrift, St. Michael ob Bleiburg

Zuordnung
Beschreibung
Die Grabinschrift gilt einem Elternpaar mit römischem Bürgerrecht und ist von dessen Kindern errichtet worden. C. Crispinius Rufus wird als aedilicius, als gewesener Ädil, bezeichnet, war demnach zuvor Mitglied des zweithöchsten Kollegialorgans der städtischen Verwaltung, wohl in Virunum. Diese Beamten waren in autonomen Städten nach dem ebenfalls kollegial besetzten Bürgermeisteramt (II viri iure dicundo) die nächsthöheren Funktionäre (II viri aediles oder II viri aedilicia potestate) und, etwa wie heute Stadträte, für die Lebensmittelversorgung, die Funktion der öffentlichen Einrichtungen und für kulturelle Angelegenheiten verantwortlich; sie bildeten als Inhaber solcher magistratischer Ämter die städtische Aristokratie. Da der Fundort im Südosten des städtischen Territoriums von Virunum liegt, ist C. Crispinius Rufus wohl den Amtsträgern dieser Stadt zuzuzählen.
Datierung
50 - 150 n. Chr.
Material / Technik
Maße
Objektmaß: 105 x 134 x 15 cm
Inventarnummern
Lap. 405
Inschrift
C(aio) Crispinio / Rufo / aedilicio et / Baebiae Boniae / uxori f(ilii) et f(iliae) v(ivi) f(ecerunt) Übersetzung: Dem C. Crispinius Rufus, dem gewesenen Ädilen, und der Baebia Bonia, seiner Frau, haben die Söhne und Töchter bei Lebzeiten (das Grabmal) errichtet. Referenznr.: LUPA 2437
Standort
kärnten.museum
Zugehörige Highlights