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Grabinschrift, Klagenfurt

Zuordnung
Beschreibung
Ti. Iulius Hospes war vor seiner Freilassung (manumissio) Sklave des (Ti. Iulius) Blaesatus. Bei einer Freilassung erhielt der Sklave den Vor- und Familiennamen seines ehemaligen Herrn, um den namensmäßigen Bedingungen für einen römischen Bürger zu genügen. Seine ursprünglich unfreie Geburt bzw. die Tatsache seiner Freilassung wurde jedoch durch den Zusatz, dass er libertus (Freigelassener) einer bestimmten Person war, nachgewiesen. Der Gentilname der julischen Kaiser (Augustus, Tiberius, Caligula, 27 v. Chr.–41 n. Chr.), Iulius, des Ti. Iulius Blaesatus weist vermutlich auf eine frühe Bürgerrechtsverleihung an seine Vorfahren hin. Clodia Severa besaß römisches Bürgerrecht. Einer Eheschließung zwischen Freigelassenen und Freigeborenen stand, sofern dies nicht Personen senatorischen Standes betraf, insbesondere nach den Ehegesetzen des Kaisers Augustus, kein Hindernis entgegen. Als Erbe (auch die Auflösung: heredes vivi fecerunt = die Erben haben es bei Lebzeiten errichten lassen, wäre möglich) kommt weniger ein Kind als ein sonstiger Verwandter oder eine andere nahestehende Person in Betracht.
Datierung
50 - 100 n. Chr.
Material / Technik
Maße
Objektmaß: 55 x 70 x 17 cm
Inventarnummern
Lap. 174
Inschrift
Ti(berio) Iul(io) Bl/aesati l(iberto) / Hospiti et / Clodiae Q(uinti) f(iliae) / Severa(e) uxori / h(eres) v(ivus) f(ecit) Übersetzung: Dem Ti. Iulius Hospes, dem Freigelassenen des Blaesatus, und dessen Ehefrau Clodia Severa, der Tochter des Quintus, hat der Erbe bei Lebzeiten (das Grabmal) errichtet. Referenznr.: LUPA 2063
Zugehörige Highlights